Henke Kunststoffe

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angebote

  1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. Nachträgliche Auftragsänderungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich der Auftrag noch nicht in Arbeit befindet bzw. Materialbestellungen nicht erfolgt sind.

§ 3 Preise

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ″ab Werk″. Verpackung und Transport werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen.

§ 4 Lieferfristen

  1. Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Die Lieferfrist verlängert sich auch ohne besondere Vereinbarung um eine an - gemessene Zeit, wenn bei Störungen irgendwelcher Art im Betriebsablauf oder durch höhere Gewalt, z.B. Streik, Feuerschäden, verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten, sich Produktionsverschiebungen ergeben. Sofern derartige Umstände zu einer Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung führen, sind wir voll von unserer Liefer- oder Leistungspflicht befreit. Wir werden den Besteller unverzüglich über das Eintreten eines solchen Falles unterrichten.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ″ab Werk″ vereinbart.
  2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandtbereitschaft auf ihn über.
  3. Teillieferungen sind gestattet, sie sind als selbständiges Geschäft anzusehen. Differenzen aus einer Teillieferung berühren den unerfüllten Teil des Kaufabschlusses nicht.
  4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Auftragsmenge behalten wir uns vor.
  5. Die Abnahmefrist für Abrufaufträge beträgt 6 Monate.
  6. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf besonderen Wunsch des Bestellers in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.

§ 6 Produktbeschreibung

  1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  2. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.

§ 7 Sachmängelhaftung

  1. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind dem Verkäufer spätestens innerhalb von zwei Wochen, in jedem Fall aber vor Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 377 HGB.
  2. Mängel der gelieferten Sache einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von uns innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender behoben. Dies geschieht nach unserer Wahl durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugeben.
  3. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  4. 0-Fehlerforderungen lehnen wir ab, da sie nicht mit Sicherheit erfüllbar sind. Wir leisten Gewähr auf sorgfältige Verarbeitung im Rahmen der üblichen Fertigungstoleranzen, wobei folgende AQL-Werte (AQL = abnehmbare Qualitätsgrenzlage) als kaufmännisch vereinbart gelten und zulässig sind:
    AQL-Level I = 0,3 %
    Einschlüsse von verbranntem Material oder schwarzen Flecken > 5 mm
    AQL-Level II = 0,5 %
    nicht voll ausgespritzt
    Verzug > 1,5 mm
    Löcher im Produkt
    Pass-Sitz   
    Einschlüsse von verbranntem Material oder schwarzen Flecken < 5 mm
    Anspritzpunkt
    AQL-Level III = 1,0 %
    Grat > 0,5 mm
    Fließnähte / Farbverlauf
    Einschlüsse von verbranntem Material oder schwarzen Flecken < 1 mm mit max. 5 Punkten pro Produkt
    Farbabweichungen
    Kleine Schäden, wie z. B. Kratzer
    Pass-Sitz

§ 8 Haftung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung, aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder aufgrund von Arglist.

§ 9 Verjährung

  1. Gegen uns gerichtete Ansprüche, die auf einem Mangel der gelieferten Gegenstände beruhen, verjähren in einem Jahr. § 8 Zif. 2 gilt entsprechend. § 478 BGB bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, vor.
  2. Die Zurücknahme der Kaufsache gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  3. Der Besteller darf die Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. In diesem Fall tritt der Besteller uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände und sonstige Eingriffe Dritter uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgäubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Schaden.
  5. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 Zahlung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware zu zahlen.
  2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
  3. Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Zudem sind wir berechtigt, Vorausleistungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  4. Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
  5. Der Zahlungsverzug und seine Folgen treten ohne Mahnung mit dem Tag ein, der sich aus Rechnungsdatum und Zahlungsziel ergibt. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu fordern.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Werkzeuge

  1. Spritzguß-, Preß- oder sonstige Formen und Werkzeuge, die von uns selbst oder in unserem Auftrag von einem Dritten angefertigt werden, sind in Anbetracht der Konstruktionsleistung grundsätzlich unser Eigentum, die Kosten der Herstellung der Formen trägt der Besteller.
  2. Wir bewahren die Formen für Nachbestellungen sorgfältig auf und pflegen sie. Wir haften nicht für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten. Wir tragen nur die Kosten der Instandsetzung, die aus normalem Formenverschleiß erwachsen. Die Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Bestellungen mehr eingehen.
  3. Wir sind nicht zur Annahme von Anschlußaufträgen verpflichtet und nicht an die Preise gebunden, die bei einer vorhergehenden Bestellung vereinbart wurden.

§ 13 Schutzrechte

  1. Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die uns von dem Besteller übergeben werden, zu liefern haben, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, daß durch Herstellung und Lieferung der Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
  2. Sofern uns von einem Dritten unter Berufung auf ein diesem gehörendes Schutzrecht die Herstellung oder Lieferung untersagt wird, sind wir – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – unter Ausschluß aller Schadensersatzansprüche des Bestellers berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Ersatz der aufgewendeten Kosten zu verlangen.
  3. Eingesandte Muster oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgesandt. Kommt ein Auftrag nicht zustande, sind wir berechtigt, Muster und Zeichnungen 4 Wochen nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.

§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bedingung und Vereinbarung zwischen dem Besteller und uns nicht berührt.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  3. Erfüllungsort ist Lohne (Oldb).

§ 16 Datum der Lieferung

  1. Das Datum der Lieferung ergibt sich aus dem Lieferschein. Das Datum des Lieferscheins entspricht dem Datum der Lieferung.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Für alle unsere Einkaufsgeschäfts gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nur nachfolgende Bedingungen:

  1. Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden.
  2. Die vereinbarten Liefertermine sind, höhere Gewalt ausgenommen, stets verbindlich. Vereinbarte Preise gelten als Festpreise.
  3. Lieferverzögerungen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, sind dennoch unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, so hat der Lieferer uns den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
  4. Mängelrügen hinsichtlich Art, Menge und Güte der gelieferten Ware können von uns bis zur restlosen Verarbeitung geltend gemacht werden.
  5. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrenübergang.
  6. Der Lieferant haftet für alle unmittelbar oder mittelbar verursachten und von ihm oder seinen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Schäden einschließlich Folgeschäden, die uns oder einem Dritten im Zusammenhang mit der gelieferten Ware entstehen.
  7. Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden.
  8. Die Zahlung erfolgt nur bei formaler Rechnungsstellung. Bezahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 60 Tagen netto Kasse. Für die Berechnung der Skontofrist ist der Eingang der Ware maßgeblich.
  9. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Lohne.
  10. Gerichtsstand ist Vechta. Es gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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